{"id":1303,"date":"2009-10-02T13:37:43","date_gmt":"2009-10-02T13:37:43","guid":{"rendered":"http:\/\/ale-org.eu\/?p=1303"},"modified":"2019-06-25T14:12:20","modified_gmt":"2019-06-25T14:12:20","slug":"prueba","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ale-org.eu\/index.php\/2009\/10\/02\/prueba\/","title":{"rendered":"Europ\u00e4ische Lokomotivf\u00fchrer legen Beschwerde beim Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte (EGMR) ein"},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section admin_label=&#8221;section&#8221;]<br \/>\n\t\t[et_pb_row admin_label=&#8221;row&#8221;]<br \/>\n\t\t\t[et_pb_column type=&#8221;4_4&#8243;][et_pb_text admin_label=&#8221;Text&#8221;]<\/p>\n<p class=\"bodytext\">Presseerkl\u00e4rung der Autonomen Lokomotivf\u00fchrer-Gewerkschaften Europas (ALE)<\/p>\n<p><strong>Europ\u00e4ische Lokomotivf\u00fchrer legen Beschwerde beim Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte (EGMR) ei<\/strong>Die europ\u00e4ische Vereinigung von 16 unabh\u00e4ngigen europ\u00e4ischen Lokomotivf\u00fchrer-Gewerkschaften, ALE, hat Ende September 2009 beim Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte (EGMR) in Stra\u00dfburg Beschwerde gegen den belgischen Staat eingelegt.<\/p>\n<p>Die Autonomen Lokomotivf\u00fchrer-Gewerkschaften Europas (ALE) sind der Rechtsauffassung, dass der belgische Staat zum einen das Recht<strong> ihrer belgischen Mitgliedsgewerkschaft Syndicat Autonome des Conducteurs de Train (SACT) auf Vereinigungsfreiheit behindert<\/strong>; zum anderen sieht sie das Recht der SACT auf ein faires Verfahren verletzt. Vor allem aber ist die ALE der Rechtsauffassung, dass durch den ganzen Vorgang eigene Rechte der ALE als Dachorganisation verletzt werden.<br \/>\n<strong><br \/>\nFast zehn Jahre prozessiert die SACT nun gegen den belgischen Staat und seine Gerichtsbarkeit, um als handlungsf\u00e4hige Gewerkschaft anerkannt zu werden. <\/strong><br \/>\n\u201eDiese nicht zu akzeptierende Verfahrensdauer ist eine eindeutige Rechtsverweigerung\u201c, erkl\u00e4rte der klagef\u00fchrende Pr\u00e4sident der ALE, Manfred Schell, in Frankfurt. Sie h\u00f6hlt das Recht der SACT auf Vereinigungsfreiheit aus, die daran gehindert wird, ihre Mitglieder effektiv und wirksam zu vertreten.<br \/>\nNach Aufhebung aller negativen Urteile gegen die SACT am 2. Februar 2008 durch das h\u00f6chste ordentliche Gericht in Belgien, dem Kassationshof, ist die Sache aktuell zur erneuten Verhandlung an das Gericht des zweiten Rechtszuges, dem Appellationshof in Br\u00fcssel zur\u00fcckverwiesen.<\/p>\n<p><strong>Dieses Gericht verschiebt seit zwei Jahren die Entscheidungstermine,<\/strong> vom 17. Februar 2009 auf den 17. September 2009, zuletzt nun auf den 14. Januar 2010, und z\u00f6gert den zu erwartenden Erfolg der SACT hinaus. Die Mitglieder der SACT, aber auch potentielle Mitglieder, bewerten diese Art der Rechtsverschleppung als einen ungeheuerlichen Akt der belgischen Gerichtsbarkeit, sowohl nach nationalem also auch nach internationalem Recht.<\/p>\n<p>Die ALE vertritt die Rechtsauffassung, die sie dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte (EGMR) darlegt, dass die ALE durch die rechtswidrige Behandlung ihrer Mitgliedsgewerkschaft SACT vor allem auch in eigenen Rechten und ihrer Handlungsf\u00e4higkeit verletzt ist. Durch Verweigerung der Anerkennung der SACT als Gewerkschaft ist die ALE unmittelbar betroffen und eingeschr\u00e4nkt handlungsf\u00e4hig, weil sie nicht f\u00fcr all ihre Mitgliedsgewerkschaften in Europa auftreten kann.<\/p>\n<hr \/>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div>\n<p class=\"bodytext\"><strong>Resolution der ALE<\/strong><br \/>\n<strong>Gerichtsverfahren zur Anerkennung unserer Mitgliedsgewerkschaft SACT<\/strong><\/p>\n<\/div>\n<p class=\"bodytext\">Seit 2001 k\u00e4mpft die Syndicat Autonome des Conducteurs de Train (SACT), die autonome belgische Vereinigung von Lokf\u00fchrern (SACT) mit Sitz in Namur, um vor belgischen Gerichten als Verhandlungspartnerin der belgischen Bahn, SNCB, und als Gewerkschaft sowohl im Sinne des belgischen Rechtes als auch des europ\u00e4ischen Rechtes, insbesondere nach Art. 11 der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention (EMRK), anerkannt zu werden. Die belgische Bahn verweigert der SACT diese Rechte. Somit findet sich unsere Schwestergewerkschaft seit 9 (!) Jahren in teuren und zerm\u00fcrbenden Gerichtsprozessen wieder.<\/p>\n<p>Am 2. Februar 2008 erhielt die SACT endlich die positive Entscheidung des h\u00f6chsten ordentlichen Gerichtes in Belgien, dem Kassationshof. Es hob alle bisherigen negativen Urteile gegen die SACT auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung an das Gericht des zweiten Rechtszuges, den Appellationshof in Br\u00fcssel. Die Entscheidung dieses Gerichts wurde nun f\u00fcr den 17. Februar 2009, und den 17. September 2009 hoffnungsvoll von ALE und SACT erwartet. Beide Termine wurden kurzfristig verschoben. Nun ist eine Entscheidung f\u00fcr den 14. Januar 2010 anberaumt.<\/p>\n<p>Die SACT und ihre Schwester-Gewerkschaften in den Autonomen Lokomotivf\u00fchrer-Gewerkschaften Europas (ALE) erachten den Gesamtvorgang seit 2001 als Rechtsverweigerung. Wir verurteilen die unertr\u00e4gliche Verfahrensdauer von 9 Jahren, die bereits ihre zerm\u00fcrbenden Wirkungen zeigt: Die Mitgliederzahl der SACT ist in den Jahren ihres Kampfes erheblich reduziert. Damit verbunden sind betr\u00e4chtliche finanzielle Verluste sowie Kosten entstanden.<br \/>\nAus diesem Grund hat die ALE durch ihren Pr\u00e4sidenten Manfred Schell Beschwerde beim Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte in Strassburg eingereicht. Die ALE ist der Auffassung, dass durch die dargestellte Behandlung\u00a0 ihrer Mitgliedsgewerkschaft SACT die ALE selbst in eigenen Rechten verletzt wird. So wird sie in ihrer eigenen Vereinigungsfreiheit verletzt, dadurch, dass die belgische Regierung quantitative Anforderungen an die Gr\u00f6\u00dfe der Mitgliedschaft einer Gewerkschaft in Belgien stellt, um anerkannt zu werden. Das widerspricht aber Art. 11 EMRK. Des weiteren verst\u00f6\u00dft die \u00fcberlange Verfahrensdauer gegen Art. 6 Abs. 1 der EMRK, denn sie ist durch nichts gerechtfertigt. Vorliegend geht es um ein fast 10j\u00e4hriges Verfahren. Es kommt deshalb einer Rechtsverweigerung gleich, einerseits ein einstweiliges Verf\u00fcgungsverfahren abzulehnen, das die SACT betreiben wollte, andererseits aber innerhalb von 10 Jahren nicht zu einer Entscheidung zu gelangen. Die ALE selbst wird dadurch in ihrer Existenz und Handlungsfreiheit gef\u00e4hrdet. Denn die SACT ist ein \u00e4u\u00dferst wichtiges Mitglied innerhalb der westeurop\u00e4ischen Struktur, die Verbindung zwischen den Niederlanden und der Bundesrepublik Deutschland und von dort nach Mittel- und Osteuropa.<\/p>\n<p>Die SACT sowie die ALE mit den weiteren ihr angeh\u00f6rigen 15 Lokf\u00fchrer-Gewerkschaften<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0 verurteilen, dass in einem EU-Land wie Belgien Lokf\u00fchrer \u00fcberhaupt auf den Rechtsweg verwiesen werden, um als demokratische Arbeitnehmerorganisation anerkannt zu werden.<br \/>\n\u2022\u00a0\u00a0\u00a0 fordern, dass eine Entscheidung am 14. Januar 2010 endlich erfolgen und nicht erneut vertagt werden darf.<br \/>\n\u2022\u00a0\u00a0\u00a0 fordern die SNCB auf, im Falle der erwarteten positiven Entscheidung f\u00fcr die SACT, diese umgehend anzukennen und ihr all die ihr zustehenden Rechte einzur\u00e4umen.<br \/>\n\u2022\u00a0\u00a0\u00a0 fordern eine angemessene Entsch\u00e4digung der SACT, mindestens aber \u20ac 500 000 f\u00fcr den Schaden, der ihr durch das Prozessieren und durch Mitglieder- und Ansehensverluste \u2013 ohne Not \u2013 entstanden sind.[\/et_pb_text][\/et_pb_column]<br \/>\n\t\t[\/et_pb_row]<br \/>\n\t[\/et_pb_section]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[et_pb_section admin_label=&#8221;section&#8221;] [et_pb_row admin_label=&#8221;row&#8221;] [et_pb_column type=&#8221;4_4&#8243;][et_pb_text admin_label=&#8221;Text&#8221;] Presseerkl\u00e4rung der Autonomen Lokomotivf\u00fchrer-Gewerkschaften Europas (ALE) Europ\u00e4ische Lokomotivf\u00fchrer legen Beschwerde beim Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte (EGMR) eiDie europ\u00e4ische Vereinigung von 16 unabh\u00e4ngigen europ\u00e4ischen Lokomotivf\u00fchrer-Gewerkschaften, ALE, hat Ende September 2009 beim Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte (EGMR) in Stra\u00dfburg Beschwerde gegen den belgischen Staat eingelegt. 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Vor allem aber ist die ALE der Rechtsauffassung, dass durch den ganzen Vorgang eigene Rechte der ALE als Dachorganisation verletzt werden.\r\n<strong>\r\nFast zehn Jahre prozessiert die SACT nun gegen den belgischen Staat und seine Gerichtsbarkeit, um als handlungsf\u00e4hige Gewerkschaft anerkannt zu werden. <\/strong>\r\n\u201eDiese nicht zu akzeptierende Verfahrensdauer ist eine eindeutige Rechtsverweigerung\u201c, erkl\u00e4rte der klagef\u00fchrende Pr\u00e4sident der ALE, Manfred Schell, in Frankfurt. Sie h\u00f6hlt das Recht der SACT auf Vereinigungsfreiheit aus, die daran gehindert wird, ihre Mitglieder effektiv und wirksam zu vertreten.\r\nNach Aufhebung aller negativen Urteile gegen die SACT am 2. Februar 2008 durch das h\u00f6chste ordentliche Gericht in Belgien, dem Kassationshof, ist die Sache aktuell zur erneuten Verhandlung an das Gericht des zweiten Rechtszuges, dem Appellationshof in Br\u00fcssel zur\u00fcckverwiesen.\r\n\r\n<strong>Dieses Gericht verschiebt seit zwei Jahren die Entscheidungstermine,<\/strong> vom 17. Februar 2009 auf den 17. September 2009, zuletzt nun auf den 14. Januar 2010, und z\u00f6gert den zu erwartenden Erfolg der SACT hinaus. Die Mitglieder der SACT, aber auch potentielle Mitglieder, bewerten diese Art der Rechtsverschleppung als einen ungeheuerlichen Akt der belgischen Gerichtsbarkeit, sowohl nach nationalem also auch nach internationalem Recht.\r\n\r\nDie ALE vertritt die Rechtsauffassung, die sie dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte (EGMR) darlegt, dass die ALE durch die rechtswidrige Behandlung ihrer Mitgliedsgewerkschaft SACT vor allem auch in eigenen Rechten und ihrer Handlungsf\u00e4higkeit verletzt ist. Durch Verweigerung der Anerkennung der SACT als Gewerkschaft ist die ALE unmittelbar betroffen und eingeschr\u00e4nkt handlungsf\u00e4hig, weil sie nicht f\u00fcr all ihre Mitgliedsgewerkschaften in Europa auftreten kann.\r\n\r\n<hr \/>\r\n\r\n\u00a0\r\n<div>\r\n<p class=\"bodytext\"><strong>Resolution der ALE<\/strong>\r\n<strong>Gerichtsverfahren zur Anerkennung unserer Mitgliedsgewerkschaft SACT<\/strong><\/p>\r\n\r\n<\/div>\r\n<p class=\"bodytext\">Seit 2001 k\u00e4mpft die Syndicat Autonome des Conducteurs de Train (SACT), die autonome belgische Vereinigung von Lokf\u00fchrern (SACT) mit Sitz in Namur, um vor belgischen Gerichten als Verhandlungspartnerin der belgischen Bahn, SNCB, und als Gewerkschaft sowohl im Sinne des belgischen Rechtes als auch des europ\u00e4ischen Rechtes, insbesondere nach Art. 11 der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention (EMRK), anerkannt zu werden. Die belgische Bahn verweigert der SACT diese Rechte. Somit findet sich unsere Schwestergewerkschaft seit 9 (!) Jahren in teuren und zerm\u00fcrbenden Gerichtsprozessen wieder.<\/p>\r\nAm 2. Februar 2008 erhielt die SACT endlich die positive Entscheidung des h\u00f6chsten ordentlichen Gerichtes in Belgien, dem Kassationshof. Es hob alle bisherigen negativen Urteile gegen die SACT auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung an das Gericht des zweiten Rechtszuges, den Appellationshof in Br\u00fcssel. Die Entscheidung dieses Gerichts wurde nun f\u00fcr den 17. Februar 2009, und den 17. September 2009 hoffnungsvoll von ALE und SACT erwartet. Beide Termine wurden kurzfristig verschoben. Nun ist eine Entscheidung f\u00fcr den 14. Januar 2010 anberaumt.\r\n\r\nDie SACT und ihre Schwester-Gewerkschaften in den Autonomen Lokomotivf\u00fchrer-Gewerkschaften Europas (ALE) erachten den Gesamtvorgang seit 2001 als Rechtsverweigerung. Wir verurteilen die unertr\u00e4gliche Verfahrensdauer von 9 Jahren, die bereits ihre zerm\u00fcrbenden Wirkungen zeigt: Die Mitgliederzahl der SACT ist in den Jahren ihres Kampfes erheblich reduziert. Damit verbunden sind betr\u00e4chtliche finanzielle Verluste sowie Kosten entstanden.\r\nAus diesem Grund hat die ALE durch ihren Pr\u00e4sidenten Manfred Schell Beschwerde beim Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte in Strassburg eingereicht. Die ALE ist der Auffassung, dass durch die dargestellte Behandlung\u00a0 ihrer Mitgliedsgewerkschaft SACT die ALE selbst in eigenen Rechten verletzt wird. So wird sie in ihrer eigenen Vereinigungsfreiheit verletzt, dadurch, dass die belgische Regierung quantitative Anforderungen an die Gr\u00f6\u00dfe der Mitgliedschaft einer Gewerkschaft in Belgien stellt, um anerkannt zu werden. Das widerspricht aber Art. 11 EMRK. Des weiteren verst\u00f6\u00dft die \u00fcberlange Verfahrensdauer gegen Art. 6 Abs. 1 der EMRK, denn sie ist durch nichts gerechtfertigt. Vorliegend geht es um ein fast 10j\u00e4hriges Verfahren. Es kommt deshalb einer Rechtsverweigerung gleich, einerseits ein einstweiliges Verf\u00fcgungsverfahren abzulehnen, das die SACT betreiben wollte, andererseits aber innerhalb von 10 Jahren nicht zu einer Entscheidung zu gelangen. Die ALE selbst wird dadurch in ihrer Existenz und Handlungsfreiheit gef\u00e4hrdet. Denn die SACT ist ein \u00e4u\u00dferst wichtiges Mitglied innerhalb der westeurop\u00e4ischen Struktur, die Verbindung zwischen den Niederlanden und der Bundesrepublik Deutschland und von dort nach Mittel- und Osteuropa.\r\n\r\nDie SACT sowie die ALE mit den weiteren ihr angeh\u00f6rigen 15 Lokf\u00fchrer-Gewerkschaften\r\n\r\n\u2022\u00a0\u00a0\u00a0 verurteilen, dass in einem EU-Land wie Belgien Lokf\u00fchrer \u00fcberhaupt auf den Rechtsweg verwiesen werden, um als demokratische Arbeitnehmerorganisation anerkannt zu werden.\r\n\u2022\u00a0\u00a0\u00a0 fordern, dass eine Entscheidung am 14. 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