by Diego Martín Fernández | Jun 11, 2014 | News
Im Rumänischen Sinaia trafen sich 60 Delegierte der Autonomen Lokführergewerkschaften Europa ALE zum achten Kongress ihrer Geschichte. Die ALE wurde durch die Lokführergewerkschaften der Niederlanden, Deutschland, Italien und der Schweiz gegründet und konnte ihr 25 Jähriges bestehen feiern. Heute zählten die ALE 16 Mitgliedsgewerkschaften.
Aktuelles Hauptziel der ALE ist die Aufnahme in den Sozialen Dialog bei der europäischen Union um bei den Standards und Arbeitsbedingen für das Lokpersonal auf europäischer Ebene Einfluss zu nehmen.
Bei den Wahlen am Kongress wurde der bisherige Präsident der ALE, Juan Jesús Garcia Fraile (Spanien) und der bisherige Vizepräsident Leszek Mietek (Polen) wiedergewählt. Neu wurde Pietro Serbassi (Italien) zum Vizepräsidenten gewählt. Karl Liechti (Schweiz) wurdeals Schatzmeister der ALE bestätigt.
Der Kongress wurde von Hubert Giger (Schweiz) als gewählter Tagespräsident geleitet.
Am Kongress wurde eine Resolution verabschiedet mit den Forderungen, dass:
– Die Anforderungsbedingungen zur Lokomotivführerausbildung sind europaweit auf hohem Niveau auszubauen und zu standardisieren.
– Betriebsvorschriften, Linien-, Fahrzeug- und Systemkenntnisse müssen auf einem europäisch vergleichbaren Niveau umfassend ausgebildet und geprüft werden.
– Die jeweiligen länderspezifischen Zulassungsbedingungen sind zu definieren und durch die jeweiligen Aufsichtsbehörden einheitlich zu prüfen und zu kontrollieren.
Die Forderung in der Resolution entspringt aus der Sorge für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und damit der Bedeutung des Eisenbahnverkehrs in Europa. Insbesondere beim grenz- und systemüberschreitender Einsatz der Lokomotivführer ist deren Anforderungsniveau sowie deren Ausbildung ein entscheidender Faktor hierfür.
by Diego Martín Fernández | May 28, 2010 | News
Jesus Garcia Fraile folgt Manfred Schell. Der Vorsitzende der spanischen Lokomotivführergewerkschaft SEMAF wurde auf dem Kongress der Autonomen Lokomotivführer-Gewerkschaften (ALE) am 22. Mai 2010 in Barcelona mit 96,6 Prozent zum neuen Präsident der ALE gewählt. Er löste damit den bisherigen Präsident und Ehrenvorsitzenden der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) Manfred Schell ab, der dieses Amt seit der Gründung 1989 inne hatte. Schell ist nun Ehrenpräsident der ALE. Frailes Stellvertreter sind der GDL-Bundesvorsitzende Claus Weselsky und der Vorsitzende der polnischen Lokomotivführergewerkschaft ZZM Leszek Mietek.
Die ALE kämpfen für eine angemessene Bezahlung der Lokomotivführer in Europa im grenzüberschreitenden Verkehr. Sie fordern außerdem von der Politik eine für die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) in Europa bindende Qualifizierungsverordnung für Lokomotivführer. Bisher gibt es für die Ausbildung keine Rechtsnormen. Einheitliche Regeln sind jedoch zwingende Voraussetzung zur Erhaltung einer hohen Qualität im sicherheitsrelevanten Eisenbahnverkehr. Dazu gehört auch die Schaffung einer europäischen Lenkzeitenverordnung, um nicht nur die fallenden Sozialstandards zu halten, sondern die Lokomotivführer vor Überlastung bei ungeregelter Fahrzeitlänge zu schützen. Es ist somit dringend notwendig, die Fahrzeit auf den Zügen vergleichbar der Lenkzeitenverordnung im Straßenverkehr gesetzlich zu normieren.
Die ALE verlangen von den Europäischen Bahn- und Infrastrukturunternehmen (CER) an den Verhandlungen in allen lokomotivführerrelevanten Angelegenheiten auf europäischer Ebene beteiligt zu werden. Dies ist zwingend erforderlich, um Lohn- und Sozialdumping in den EVU zu unterbinden.
Die ALE haben auf dem Kongress auch eine Resolution verabschiedet:
Die Delegierten verurteilten das Existenz gefährdende Geschäftsgebaren der europäischen Finanzwelt ebenso wie das unverantwortliche Vorgehen der meisten europäischen Mitgliedsstaaten, die ihren Bürgern Zwangsmaßnahmen mit unerträglichen finanziellen Lasten auferlegen. Diese Maßnahmen werden für die Menschen, die für ihr Lebensalter vorgesorgt haben, inflationsbedingt zu einer Katastrophe führen.
Die ALE fordern, dass jene, die die zusätzliche Staatsverschuldung verursacht haben, somit die Banken und Investoren, dafür gerade stehen müssen.
Die ALE sind ein gewerkschaftlicher Zusammenschluss von 16 europäischen Lokomotivführergewerkschaften mit rund 100 000 Mitgliedern. Sie vertreten die beruflichen, sozialen und materiellen Interessen ihrer Mitgliedsgewerkschaften auf europäischer Ebene.
by Diego Martín Fernández | Feb 16, 2010 | News
Auf Verlangen meiner Mandantin, der ASBL SYNDICAT AUTONOME DES CONDUCTEURS DE TRAINS (abgekürzt SACT) bringe ich diese Mitteilung in den Umlauf. Es bezieht sich auf das dramatische Eisenbahnunglück, das sich am 15. Februar in Buizingen ereignete.
In einem Unternehmen, in dem die Arbeitnehmer besonders sicherheitsrelevanten Problemen ausgesetzt sind, ist es häufig und normal, dass sie eine spezielle Gewerkschaft gründen. In 23 Ländern Europas existieren anerkannte Lokführergewerkschaften, die frei ihre gewerkschaftlichen Aktivitäten ausüben können. Die meisten von ihnen haben sich in einer europäischen Lokführergewerkschaft (ALE) vereinigt.
In ähnlicher Machart existieren Gewerkschaften oder Verbände, um die Interessen der Piloten innerhalb der Fluggesellschaften, der Feuerwehrmänner innerhalb der Kommunen oder der Fluglotsen innerhalb der Flughäfen zu verteidigen.
Das Eisenbahnunglück von Pecrot passierte am 27. März 2001. Am 5 Mai 2001 konstituierte sich die ASBL SACT, 5 Wochen nach dem Unfall. Seine Satzung wurde im « Moniteur Belge » (belgisches Amtsblatt) im Monat Juni 2001 veröffentlicht. Die Anerkennung der SACT als Gewerkschaft inmitten der SNCB wurde am 27. Juni 2001 durch Monsieur Schouppe verweigert, der in dieser Epoche Chef der SNCB, heute Verkehrsminister und eigenartigerweise keine Informationsquelle am Tag des 15. Februars 2010 ist.
Die SACT verfolgt selbstverständlich die Verteidigung der Interessen seiner Mitglieder. Aber genauso offenkundig ist zu verstehen, dass das vorrangige Interesse der Lokführer deckungsgleich mit dem vorrangigen Interesse der Bahnkunden ist : nämlich die Sicherheit auf dem belgischen Eisenbahnnetz zu erhöhen. Wenn es Tote bei Eisenbahnunglücken gibt, dann ist der Lokführer fast regelmäßig unter den Opfern : Den Beweis erbrachte Pecrot und jetzt auch Buizingen. Wenn der Lokführer ein Eisenbahnunglück überlebt, dann bleibt er für sein Leben gezeichnet.
Schon immer zeigten sich die Lokführer allergisch gegenüber der oftmals und leichtfertig gegebenen Erklärung von Eisenbahnunglücken als « menschliches Versagen ». Fehler sind in allen Berufen unvermeidlich, besonders wenn die Takte wichtig sind und wenn die Geschwindigkeiten sich auf einem immer komplexeren Netz mit mannigfachen Signalen erhöhen.
Die Lokführer sind oftmals zu langen Diensten gezwungen und können nicht immer die Ruhepausen/Urlaube nehmen, nach denen ihr erschöpfter Körper verlangt. Technische Mittel existieren seit langem, um « menschliches Versagen » zu verhüten und zu korrigieren. Andere Länder setzen sie mit Erfolg ein.
Dennoch ist wenige Stunden nach dem Unfall von Buizingen schon wieder zu verzeichnen, dass der Vorwurf « menschliches Versagen » dahingehend zirkuliert, dass ein bedauernswerter Kollege unseres Klienten ein rotes Signal nicht beachtet hätte. Der Vorwurf wird noch zu beweisen sein, aber bereits jetzt erscheint den Mitgliedern der SACT die einfache Formulierung des Vorwurfes zutiefst ungerecht in Erinnerung an ihren Kollegen und kränkend für seine Familie.
Die SACT hat im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungen interveniert und bezieht sich auf die Katastrophe von Pecrot. Es ist wichtig sich zu erinnern, dass das Polizeigericht von Nivelles die SNCB als Verantwortliche des Unfalls verurteilt hat. Die SNCB hat, seine Verantwortlichkeit damit implizit anerkennend, keine Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt.
Selbst wenn es sich um einen Fehler des Lokführers gehandelt haben sollte, ist zivilrechtlich die SNCB als Arbeitgeberin voll für das Tun und Handeln seines Personals verantwortlich.
Wir unterstreichen, dass wenn offenbar die SNCB einige Jahre zuvor durch das Polizeigericht von Nivelles verurteilt worden war, dann weil dem Gericht im März 2001 die Einschätzung vorlag, dass die Sicherheit auf dem Netz nicht so gegeben war, wie sie zu diesem Zeitpunkt hätte sein sollen. Es handelt sich also um eine Situation, die seit 9 Jahren existiert und die schon abgeurteilt ist. Auf jeden Fall muss man also bedenken, dass die SNCB, die schon zuvor hätte denken und handeln müssen, ab dem 27. März 2001 zwingend die nötigen Entscheidungen hätte treffen müssen, um eine neue Katastrophe herbeigeführt durch eine Missachtung eines roten Signals zu verhindern und unverzüglich die geforderten Maßnahmen hätte ergreifen müssen, um die leistungsfähigsten Sicherheitsanlagen zu erwerben, die lange schon auf dem Markt existieren.
Neun Jahre später passiert eine Katastrophe mit noch größerer Tragweite, weil ein Zug nicht mit der geforderten Technik ausgestattet war und die SACT ist immer noch damit beschäftigt, sein Begehren vor Gericht zu verfolgen, damit sie die Interessen von Lokführern und Sicherheitsaspekte innerhalb der SNCB vertreten darf.
Suchen Sie den Fehler.
Luc Misson, Anwalt Lüttich
by Diego Martín Fernández | Oct 2, 2009 | News |
Presseerklärung der Autonomen Lokomotivführer-Gewerkschaften Europas (ALE)
Europäische Lokomotivführer legen Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eiDie europäische Vereinigung von 16 unabhängigen europäischen Lokomotivführer-Gewerkschaften, ALE, hat Ende September 2009 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg Beschwerde gegen den belgischen Staat eingelegt.
Die Autonomen Lokomotivführer-Gewerkschaften Europas (ALE) sind der Rechtsauffassung, dass der belgische Staat zum einen das Recht ihrer belgischen Mitgliedsgewerkschaft Syndicat Autonome des Conducteurs de Train (SACT) auf Vereinigungsfreiheit behindert; zum anderen sieht sie das Recht der SACT auf ein faires Verfahren verletzt. Vor allem aber ist die ALE der Rechtsauffassung, dass durch den ganzen Vorgang eigene Rechte der ALE als Dachorganisation verletzt werden.
Fast zehn Jahre prozessiert die SACT nun gegen den belgischen Staat und seine Gerichtsbarkeit, um als handlungsfähige Gewerkschaft anerkannt zu werden.
„Diese nicht zu akzeptierende Verfahrensdauer ist eine eindeutige Rechtsverweigerung“, erklärte der klageführende Präsident der ALE, Manfred Schell, in Frankfurt. Sie höhlt das Recht der SACT auf Vereinigungsfreiheit aus, die daran gehindert wird, ihre Mitglieder effektiv und wirksam zu vertreten.
Nach Aufhebung aller negativen Urteile gegen die SACT am 2. Februar 2008 durch das höchste ordentliche Gericht in Belgien, dem Kassationshof, ist die Sache aktuell zur erneuten Verhandlung an das Gericht des zweiten Rechtszuges, dem Appellationshof in Brüssel zurückverwiesen.
Dieses Gericht verschiebt seit zwei Jahren die Entscheidungstermine, vom 17. Februar 2009 auf den 17. September 2009, zuletzt nun auf den 14. Januar 2010, und zögert den zu erwartenden Erfolg der SACT hinaus. Die Mitglieder der SACT, aber auch potentielle Mitglieder, bewerten diese Art der Rechtsverschleppung als einen ungeheuerlichen Akt der belgischen Gerichtsbarkeit, sowohl nach nationalem also auch nach internationalem Recht.
Die ALE vertritt die Rechtsauffassung, die sie dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) darlegt, dass die ALE durch die rechtswidrige Behandlung ihrer Mitgliedsgewerkschaft SACT vor allem auch in eigenen Rechten und ihrer Handlungsfähigkeit verletzt ist. Durch Verweigerung der Anerkennung der SACT als Gewerkschaft ist die ALE unmittelbar betroffen und eingeschränkt handlungsfähig, weil sie nicht für all ihre Mitgliedsgewerkschaften in Europa auftreten kann.
Resolution der ALE
Gerichtsverfahren zur Anerkennung unserer Mitgliedsgewerkschaft SACT
Seit 2001 kämpft die Syndicat Autonome des Conducteurs de Train (SACT), die autonome belgische Vereinigung von Lokführern (SACT) mit Sitz in Namur, um vor belgischen Gerichten als Verhandlungspartnerin der belgischen Bahn, SNCB, und als Gewerkschaft sowohl im Sinne des belgischen Rechtes als auch des europäischen Rechtes, insbesondere nach Art. 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), anerkannt zu werden. Die belgische Bahn verweigert der SACT diese Rechte. Somit findet sich unsere Schwestergewerkschaft seit 9 (!) Jahren in teuren und zermürbenden Gerichtsprozessen wieder.
Am 2. Februar 2008 erhielt die SACT endlich die positive Entscheidung des höchsten ordentlichen Gerichtes in Belgien, dem Kassationshof. Es hob alle bisherigen negativen Urteile gegen die SACT auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung an das Gericht des zweiten Rechtszuges, den Appellationshof in Brüssel. Die Entscheidung dieses Gerichts wurde nun für den 17. Februar 2009, und den 17. September 2009 hoffnungsvoll von ALE und SACT erwartet. Beide Termine wurden kurzfristig verschoben. Nun ist eine Entscheidung für den 14. Januar 2010 anberaumt.
Die SACT und ihre Schwester-Gewerkschaften in den Autonomen Lokomotivführer-Gewerkschaften Europas (ALE) erachten den Gesamtvorgang seit 2001 als Rechtsverweigerung. Wir verurteilen die unerträgliche Verfahrensdauer von 9 Jahren, die bereits ihre zermürbenden Wirkungen zeigt: Die Mitgliederzahl der SACT ist in den Jahren ihres Kampfes erheblich reduziert. Damit verbunden sind beträchtliche finanzielle Verluste sowie Kosten entstanden.
Aus diesem Grund hat die ALE durch ihren Präsidenten Manfred Schell Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg eingereicht. Die ALE ist der Auffassung, dass durch die dargestellte Behandlung ihrer Mitgliedsgewerkschaft SACT die ALE selbst in eigenen Rechten verletzt wird. So wird sie in ihrer eigenen Vereinigungsfreiheit verletzt, dadurch, dass die belgische Regierung quantitative Anforderungen an die Größe der Mitgliedschaft einer Gewerkschaft in Belgien stellt, um anerkannt zu werden. Das widerspricht aber Art. 11 EMRK. Des weiteren verstößt die überlange Verfahrensdauer gegen Art. 6 Abs. 1 der EMRK, denn sie ist durch nichts gerechtfertigt. Vorliegend geht es um ein fast 10jähriges Verfahren. Es kommt deshalb einer Rechtsverweigerung gleich, einerseits ein einstweiliges Verfügungsverfahren abzulehnen, das die SACT betreiben wollte, andererseits aber innerhalb von 10 Jahren nicht zu einer Entscheidung zu gelangen. Die ALE selbst wird dadurch in ihrer Existenz und Handlungsfreiheit gefährdet. Denn die SACT ist ein äußerst wichtiges Mitglied innerhalb der westeuropäischen Struktur, die Verbindung zwischen den Niederlanden und der Bundesrepublik Deutschland und von dort nach Mittel- und Osteuropa.
Die SACT sowie die ALE mit den weiteren ihr angehörigen 15 Lokführer-Gewerkschaften
• verurteilen, dass in einem EU-Land wie Belgien Lokführer überhaupt auf den Rechtsweg verwiesen werden, um als demokratische Arbeitnehmerorganisation anerkannt zu werden.
• fordern, dass eine Entscheidung am 14. Januar 2010 endlich erfolgen und nicht erneut vertagt werden darf.
• fordern die SNCB auf, im Falle der erwarteten positiven Entscheidung für die SACT, diese umgehend anzukennen und ihr all die ihr zustehenden Rechte einzuräumen.
• fordern eine angemessene Entschädigung der SACT, mindestens aber € 500 000 für den Schaden, der ihr durch das Prozessieren und durch Mitglieder- und Ansehensverluste – ohne Not – entstanden sind.